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Kerstin Leppert
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Allgemeine Vertragsbedingungen der Yogaschule Ravi Kirn

Kerstin Leppert  (zertifizierte Kundalini Yogalehrerin 3HO, zertifizierte Yogalehrerin für Schwangere 3HO, Mitglied im Bund deutscher Yogalehrer BDY)

1. Vertragsgegenstand
Der Teilnehmer bucht einen Yogakurs gemäß ausgedrucktem Programm bzw. Anmeldeformular zu den dort angegebenen Bedingungen  (Kursgebühren, Inhalt, Dauer,Übungszeiten, Veranstaltungsort).

2. Vertragsdauer
Der Vertrag wird zunächst befristet für die Dauer einer  Zeiteinheit, die normalerweise 8 bis 10 Wochen beträgt, geschlossen. Wird der  Vertrag vom Teilnehmer oder Veranstalter nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich um die Dauer einer weiteren Zeiteinheit.  Zeiteinheiten können je nach Kurs varieren. Während der Hamburger Schulferien  und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Yoga statt (außer der  Dienstagabendkurs, der fortlaufend unterrichtet wird), und es entsteht keine  Zahlungsverpflichtung. Nimmt der Teilnehmer aus Gründen, die in seiner Person  liegen, am laufenden Unterricht nicht teil, so besteht der Vergütungsanspruch des Veranstalters fort.

3. Kursgebühr
Kursgebühren sind fällig mit Kurs- oder Blockbeginn und können entweder bar oder per Überweisung bezahlt werden.

4. Ausfall von Kursen, Änderung des Veranstaltungsortes
Kurse müssen vom Veranstalter  nicht durchgeführt werden, sofern sich bis Kursbeginn nicht mindestens 5 Teilnehmer angemeldet haben. Ebenso kann in diesem Fall der Veranstaltungsort geändert werden. Der Veranstalter kann wegen mangelnder Beteiligung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Satzes 1 werden bereits geleistete Kursgebühren erstattet, im Fall des Satzes 3 anteilig für die nicht mehr durchgeführten Unterrichtsstunden. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter wegen nicht durchgeführter Kurse sind ausgeschlossen. Beim Ausfall eines Kursleiters ist der  Veranstalter berechtigt, den Unterricht durch autorisierte Vertretungen zu  erbringen.

5. Körperliche Anforderungen
Mit der Buchung des Yogakurses erklärt der Teilnehmer, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein  und in eigener Verantwortung für sein Wohlergehen zu handeln. Der Teilnehmer  verpflichtet sich, bei Krankheit oder Leistungsschwäche nicht am Unterricht  teilzunehmen und während des Unterrichts eintretende Leistungsschwäche  unverzüglich dem Kursleiter anzuzeigen.

6. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers aus dem  Yogaunterricht und aus der Verletzung von Pflichten bei den  Vertragsverhandlungen, es sei denn, sie beruhen auf Leistungsverzug,  Unmöglichkeit der Leistung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfllungsgehilfen. Bei Verletzung vertragstypischer Leistungen aus dem Unterrichtsverhältnis durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter bis € 1,5 Mio. bei Personen- und € 1,5 Mio. bei  Sachschäden.

7. Schlussbestimmungen
Kundalini Yoga, YogaPilates und Schwangerenyoga der  Yogaschule Ravi Kirn darf nur von bei 3HO ausgebildeten und zertifizierten Yogalehrern unterrichtet werden. Der Unterricht wird ausschließlich auf die  Person des Teilnehmers bezogen erteilt. Jegliche - insbesondere entgeltliche -  Weitergabe des Unterrichtsstoffes, der Materialien, Meditationen oder der Musik ist untersagt.

8. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen der Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise  nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

© 2008 Kerstin Leppert

 

 

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