|
Allgemeine Vertragsbedingungen der Yogaschule Ravi Kirn
Kerstin Leppert (zertifizierte Kundalini Yogalehrerin 3HO,
zertifizierte Yogalehrerin für Schwangere 3HO, Mitglied im Bund deutscher Yogalehrer BDY)
1. Vertragsgegenstand Der Teilnehmer bucht einen Yogakurs
gemäß ausgedrucktem Programm bzw. Anmeldeformular zu den dort angegebenen Bedingungen (Kursgebühren, Inhalt, Dauer,Übungszeiten, Veranstaltungsort).
2. Vertragsdauer Der Vertrag wird zunächst befristet für die
Dauer einer Zeiteinheit, die normalerweise 8 bis 10 Wochen beträgt, geschlossen. Wird der Vertrag vom Teilnehmer oder Veranstalter nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf
gekündigt, verlängert er sich um die Dauer einer weiteren Zeiteinheit. Zeiteinheiten können je nach Kurs varieren. Während der Hamburger Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Yoga statt (außer der Dienstagabendkurs, der fortlaufend unterrichtet wird), und es entsteht keine Zahlungsverpflichtung. Nimmt der Teilnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, am laufenden Unterricht nicht teil, so besteht der Vergütungsanspruch des Veranstalters fort.
3. Kursgebühr
Kursgebühren sind fällig mit Kurs- oder Blockbeginn und können entweder bar oder per Überweisung bezahlt werden.
4. Ausfall von Kursen, Änderung des Veranstaltungsortes Kurse
müssen vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, sofern sich bis Kursbeginn nicht mindestens 5 Teilnehmer angemeldet haben. Ebenso kann in diesem Fall der Veranstaltungsort
geändert werden. Der Veranstalter kann wegen mangelnder Beteiligung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Satzes 1 werden bereits geleistete Kursgebühren erstattet, im Fall des Satzes 3 anteilig für die nicht mehr durchgeführten Unterrichtsstunden. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter wegen nicht durchgeführter Kurse sind ausgeschlossen. Beim Ausfall eines Kursleiters ist der Veranstalter berechtigt, den Unterricht durch autorisierte Vertretungen zu erbringen.
5. Körperliche Anforderungen Mit der Buchung des Yogakurses
erklärt der Teilnehmer, den
durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein und in eigener Verantwortung für sein Wohlergehen zu handeln. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Krankheit oder Leistungsschwäche nicht am Unterricht teilzunehmen und während des Unterrichts eintretende Leistungsschwäche unverzüglich dem Kursleiter anzuzeigen.
6. Haftung Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des
Teilnehmers aus dem Yogaunterricht und aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, es sei denn, sie beruhen auf Leistungsverzug, Unmöglichkeit der Leistung, Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Veranstalters
oder seiner Erfllungsgehilfen. Bei Verletzung vertragstypischer Leistungen aus dem Unterrichtsverhältnis durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter bis € 1,5 Mio. bei Personen- und € 1,5 Mio. bei Sachschäden.
7. Schlussbestimmungen Kundalini Yoga, YogaPilates und
Schwangerenyoga der Yogaschule Ravi Kirn darf nur von bei 3HO ausgebildeten und zertifizierten
Yogalehrern unterrichtet werden. Der Unterricht wird ausschließlich auf die Person des Teilnehmers bezogen erteilt. Jegliche - insbesondere entgeltliche - Weitergabe des Unterrichtsstoffes, der Materialien, Meditationen oder der Musik ist untersagt.
8. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen der
Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
© 2008 Kerstin Leppert
zum Seitenanfang
|